Fragen und Antworten
Bedeutung der Gefahrenpiktogramme auf ätherischen Ölen
Auf den Etiketten einiger – auch naturbelassener oder naturreiner ätherischer Öle – sind sogenannte “Gefahrenpiktogramme” und “Gefahrensätze” aufgedruckt. Diese Gefahrenkennzeichnung ruft bei einigen Anwendern Angst hervor und man fragt sich, warum reine Naturprodukte diese tragen müssen. Das kann relativ einfach erklärt werden: Streng genommen ist nämlich auch in der Natur alles Chemie – die chemische Bezeichnung für Wasser lautet zum Beispiel “Dihydrogenmonoxid” (H²O). Ätherische Öle sind sogenannte Vielstoffgemische, die aus mehreren Hundert verschiedenen Molekülen zusammengesetzt sind.
Jeder Inverkehrbringer von ätherischen Ölen entscheidet sich als erstes, unter welcher Zulassung er oder sie seine Produkte vertreiben möchte. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ätherische Öle können z.B. unter folgenden Zulassungen angeboten werden:
- als Bedarfsmittel (z.B. zur Raumbeduftung)
- als Kosmetikum (z.B. zur äußeren Anwendung)
- als Lebensmittel (z.B. zur Aromatisierung)
- als Arzneimittel
- Andere (Futtermittel, Insektizide, usw.)
Die entsprechende Zulassung hat grundlegend nichts mit der Qualität zu tun. Ein- und dasselbe ätherische Öl kann prinzipiell für verschiedene Verwendungszwecke zugelassen werden. Allerdings hängt der Umfang der vorgeschriebenen Deklaration von der jeweiligen Zulassung ab!
Bei der Zulassung als Bedarfsmittel fallen ätherische Öle unter das EU-Chemikaliengesetz. Während in diesem Fall die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen (CLP-Verordnung) zwingend vorgeschrieben ist, spielt dies beispielsweise bei der Zulassung als Kosmetikum oder Lebensmittel keine Rolle. Dafür ist bei letzteren unter anderem die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) und die Angabe von Allergenen obligatorisch vorgeschrieben.
Das klingt nun erstmal etwas verwirrend, hat aber pragmatisch betrachtet hauptsächlich gesetzliche Gründe. Aufgrund der verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten unterliegen sie unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen und den damit einhergehenden verschiedenen Deklarationsrichtlinien.
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Einige ätherische Öle werden im Vergleich zu ähnlichen Produkten extrem billig angeboten. Dies sollte ein Warnzeichen für dich sein. Am besten schaust du dir in solchen Fällen die Deklaration etwas genauer an. Duftmischungen, die mit anderen Substanzen gemischt und nur zu einem gewissen Anteil aus 100% naturbelassenem oder 100% naturreinem ätherischen Öl bestehen, werden oft auch um ein Vielfaches günstiger angeboten. Beachte auch, dass sich die Preisgestaltung in der Regel vor allem nach der Ölausbeute der jeweiligen Pflanze, dem Arbeitsaufwand in der Herstellung und der Herkunft richtet. Während für die Herstellung von ätherischen Ölen aus Nadelbäumen wie der Zirbe, der Tanne, der Fichte oder der Latschenkiefer bis zu 800 kg Rohmaterial benötigt werden, um einen Liter zu gewinnen, ist die “Ausbeute” beispielsweise bei Zitrusfrüchten wesentlich höher. Außerdem ist z.B. die “Ernte” der Zirbe, die nur in alpinen Höhenlagen vorkommt, entsprechend anspruchsvoller und aufwendiger.
Gegen ein ätherisches Öl mit Bio Zertifikat kann nichts eingewandt werden. Eine Bio-Zertifizierung reglementiert und überwacht, ob der Hersteller die entsprechenden BIO-Richtlinien einhält. Viele Anbieter – gerade kleine Familienbetriebe – stellen ihre Produkte allerdings “freiwillig” unter diesen Voraussetzungen her oder verwenden sogar Rohstoffe aus Wildwuchs oder Wildsammlung.
Da es sich bei ätherischen Ölen um Naturprodukte handelt und ihre Inhaltsstoffe abhängig von den Pflanzen sind, aus denen sie gewonnen werden, kann es hier naturgemäß auch zu Änderungen kommen. Äußere Umstände wie z.B. das Wetter und die Bodenbeschaffenheit können deshalb die Zusammensetzung verschiedener Chargen oder Jahrgänge beeinflussen.
Sind ätherische Öle lichtgeschützt in einem Braunglasfläschchen abgefüllt, so haben sie meist eine Haltbarkeit von mehreren Jahren. Analog zu einem guten Wein können einige wenige bei dunkler und kühler Lagerung sogar “reifen”. Dennoch solltest du sie nach Öffnung innerhalb von ca. einem Jahr aufbrauchen – immerhin handelt es sich um natürliche Inhaltsstoffe.
Der Gesetzgeber hat das “Inverkehrbringen” von ätherischen Ölen – falls sie als Bedarfsmittel zugelassen sind – reglementiert. Obwohl sie natürlichen Ursprungs sind, unterliegen sie innerhalb der EU der Chemikalienverordnung. So wird eine strenge Richtlinie für die Etikettierung von ätherischen Ölen angewendet. Es wird dabei kein Unterschied zwischen naturbelassenen, natürlichen, naturidenten und synthetischen Ölen gemacht. Der Begriff “naturrein” kommt in der Richtlinie streng genommen nicht vor, wird aber gerne für naturbelassene oder natürliche ätherische Öle verwendet.

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